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Alfasigma Austria GmbH
Firmensitz: c/o Forvis Mazars Business Services GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien
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Informationen für medizinisches Fachpublikum (Personen, die zur Verschreibung, Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln befugt sind) gemäß § 54 Arzneimittelgesetz (AMG) iVm § 2 AMG. Informationen für Patient:innen, Angehörige und Interessent:innen gemäß § 50 Abs 2 Z3 AMG.
Maria Chiara Cucchi, Sabine Koken, Michele Manto
Firma Alfasigma S.p.A., Anteil: 100,00%
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Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen:
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen und Patient:innen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung über das nationale Meldesystem anzuzeigen:
Bundesamt für Sicherheit im GesundheitswesenTraisengasse 51200 WienÖsterreichFax: + 43 (0) 50 555 36207Website: www.basg.gv.at
Nebenwirkungen können auch direkt an den Zulassungsinhaber berichtet werden. Jeder Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu Jyseleca® oder Produkten von Alfasigma ist zu melden an Alfasigma Austria GmbH,