Pharmakovigilanz zieht darauf ab, unerwünschte Ereignisse bzw. jede ungünstige und unerwünschte Wirkung, die nach der Einnahme eines Medikaments auftritt, zu ermitteln, zu bewerten, zu verstehen und zu verhindern.
Die Meldung eines unerwünschten Ereignisses im Zusammenhang mit der Verwendung eines Medikaments ist wichtig, um aktuelle Informationen oder Entwicklungen an die verschreibenden Ärzt:innen weiterzugeben. Des Weiteren ermöglicht dies, die mit dem Medikament behandelten Patient:innen zu schützen und ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Wie melde ich ein unerwünschtes Ereignis?
Patient:innen
Patient:innen und Angehörige haben ebenfalls die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden. Wenn Sie während oder nach einer Behandlung mit einem Medikament ein unerwünschtes Ereignis feststellen, melden Sie dies bitte unverzüglich und direkt der Gesundheitsbehörde BASG, Ihrem/Ihrer Ärzt:in oder Apotheker:in.
Angehörige eines Gesundheitsberufs
Angehörige der Gesundheitsberufe sind verpflichtet, der Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) alle unerwünschten Ereignisse im Zusammenhang mit Arzneimitteln zu melden.